Zwar wäre die Privatklägerin als Schriftstellerin wohl theoretisch durchaus in der Lage, eine falsche Anschuldigung in Bezug auf ein Sexualdelikt zu konstruieren. Dass sie sich dafür Briefe vom Beschuldigten hätte schreiben lassen, welche sie über zehn Jahre lang aufbewahrt hätte, um ihn schliesslich (doch noch) anzuzeigen, scheint jedoch weit hergeholt. Hinzu kommt, dass die Privatklägerin – hätte sie den Beschuldigten tatsächlich zu Unrecht belasten wollen – kaum eine versuchte, sondern eine vollendete Vergewaltigung konstruiert und diese auch wesentlich schlimmer dargestellt hätte, als sie das vorliegend tat.