aufgrund dessen Jahre später zusammen mit der Privatklägerin gegen den Beschuldigten verschwören sollte, ist allerdings unwahrscheinlich. Gleich verhält es sich mit den oberinstanzlich (neu) geäusserten Vermutungen des Beschuldigten, wonach die Privatklägerin ihn um die Briefe gebeten habe, um darauf ihre Anschuldigungen aufbauen zu können. Zwar wäre die Privatklägerin als Schriftstellerin wohl theoretisch durchaus in der Lage, eine falsche Anschuldigung in Bezug auf ein Sexualdelikt zu konstruieren.