Konkret beschrieb der Beschuldigte in seiner Kolumne nämlich, dass wenn I.________ in den nächsten Jahren Hand an die Privatklägerin legen würde, er ihn wie eine Mücke zerquetschen, oder besser noch, ihn mit einem Ellenbogenschlag um ein oder zwei Fuss verkürzen werde, was ihn auf napoleonische Grösse reduzieren werde (pag. 84 und pag. 86). Dass sich I.________ aufgrund dessen Jahre später zusammen mit der Privatklägerin gegen den Beschuldigten verschwören sollte, ist allerdings unwahrscheinlich.