Man überlege sich als Kolumnist ständig, wie man eine Kolumne einleiten könne. Er habe jede Woche eine Kolumne geschrieben und könne nicht sagen, wieso er in diesem Fall so geschrieben habe. Er habe einfach probiert, eine zu finden. Die meiste Zeit sei man verzweifelt und man schreibe einfach, was einem gerade in den Sinn komme (pag. 710 Z. 10 ff.). Es scheint offensichtlich, dass der Beschuldigte in seiner Kolumne vom 14. und 15. Februar 2009 über das Wochenende in L.________ schrieb. Dies folgt aus dem zeitlichen Zusammenhang, der Nennung der beteiligten Personen – F.________, G.________, die Privatklägerin und I._____