Er habe für die ________ (Zeitung) geschrieben, den O.________ und die U.________, häufig über die Themen Flirten, Liebesbriefe oder das Verführen. Er habe sicher 20 Mal darüber geschrieben (pag. 709 Z. 7 ff.). Auf konkrete Frage, warum er in der Kolumne I.________ erwähnt habe, antwortete der Beschuldigte, die Privatklägerin habe ihm gesagt, sie sei in einer Beziehung mit diesem und wolle ihn eifersüchtig machen. Sie habe ihn, den Beschuldigten, deshalb gefragt, ob er über ihn schreiben könne, was er gemacht habe (pag. 709 Z. 16 ff.).