362 Z. 23 ff.). Er glaube, er habe das Schreiben geschrieben und niedergelegt. Es sei ein sehr amüsanter und freundschaftlicher Abend gewesen. Vielleicht habe es zu viele Witze gegeben – auch riskante. Er habe versucht höflich zu sein (pag. 363 Z. 4 ff.). An der oberinstanzlichen Verhandlung gab der Beschuldigte endgültig zu, die Briefe geschrieben zu haben. Gänzlich neu fügte er jedoch an, zu glauben, dass die Privatklägerin ihn gebeten habe, diese Briefe zu schreiben. Er glaube nicht, dass sie da schon einen Plan im Hinterkopf gehabt habe. Er hätte nie gedacht, dass die Briefe jemals gebraucht würden, um eine Anschuldigung zu stützen oder etwas, das er nie machen würde.