11.5 Briefe und Kolumne Die Aussagen der Privatklägerin werden schliesslich auch von den vom Beschuldigten geschriebenen Briefen und seinen Kolumnen untermauert: Im Zusammenhang mit den Briefen bzw. Gedichten berichtete die Privatklägerin, dass sie am Morgen nach dem Vorfall E.________ davon erzählt habe. E.________ habe sie gefragt, ob sie den Brief erhalten habe und gesagt "sie bekommen immer den Brief". Sie, die Privatklägerin, habe das zunächst nicht verstanden. Sie sei dann in ihr Zimmer zurückgegangen und habe dort am Boden die unter der Tür durchgeschobenen Seiten bzw. eben diese Briefe gefunden (pag. 34 und pag.