20 der Privatklägerin geschildert stattgefunden haben konnte. Anzumerken ist weiter, dass sich die Privatklägerin an verschiedene Details zum Rahmengeschehen des zweiten Abends bzw. zum Schlummertrunk erinnern konnte, nämlich, dass sie Rotwein und die Männer Spirituosen getrunken hätten, F.________ eine Zigarre geraucht habe, der Beschuldigte in einem Stuhl gesessen sei und sie und E.________ zum immer gleichen Lied (American Boy von Estelle) getanzt hätten (pag. 33). Diese Aussagen wirken realitätsgetreu und damit erlebt.