Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Privatklägerin den Beschuldigten damals – im Jahr 2009 – nicht anzeigen wollte, was erklärt, warum heute, 16 Jahre später, keine Aufnahmen mehr davon existieren. Die Privatklägerin konnte zeitlich jedoch genau einbetten, wann sie die Aufnahmen geschickt hatte, nämlich in der Nacht, nachdem sie in S.________ ihre Tochter abgeholt hatte (pag. 39 Frage 61). Sie schilderte auch, dass sie, als sie nach Hause gekommen sei, extra einen langen Pyjama angezogen habe, um die Verletzungen [vor ihrem Ehemann] zu verbergen (pag. 39), was ebenfalls ein besonderes Detail darstellt.