701 Z. 34 ff.). Die Verteidigung monierte an der oberinstanzlichen Verhandlung, von den Prellungen bzw. angeblichen Verletzungen der Privatklägerin gebe es keine Fotos mehr, was nicht nachvollziehbar sei, und implizierte damit, dass diese gar nie erstellt oder geschickt worden seien und es gar keine Verletzungen gegeben habe. Diese Ansicht teilt die Kammer nicht. Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Privatklägerin den Beschuldigten damals – im Jahr 2009 – nicht anzeigen wollte, was erklärt, warum heute, 16 Jahre später, keine Aufnahmen mehr davon existieren.