11.4 Kern- und Rahmengeschehen Das Kerngeschehen, wie es in der Anklage umschrieben ist, schilderte die Privatklägerin im Laufe des Verfahrens stets gleichbleibend und stimmig (zuletzt oberinstanzlich, vgl. pag. 699 f. Z. 2 ff.). Sie wiederholte dabei teils wortgleich ihre früheren Schilderungen, ohne dass die Aussagen einstudiert wirken würden. Auch auf Detailfragen hin vermochte die Privatklägerin einen in sich stimmigen Bericht zum Geschehen abzugeben (vgl. etwa pag. 38 ff.). Sie versah ihre Erzählungen immer wieder mit