Sie habe keine Angst vor ihm gehabt; er sei ein alter, unanständiger Mann mit einem schlechten Geschmack, den man aber nicht zu ernst habe nehmen müssen. Weiter beschrieb sie ihn als "nicht attraktiv, aber für einen älteren Mann passabel" (pag. 33 und 39). Oberinstanzlich sprach die Privatklägerin ebenfalls davon, dass der Beschuldigte ein guter Gastgeber und unterhaltsam gewesen sei und dass er ihr sogar angeboten habe, ein paar Schuhe aus dem Chalet zu nehmen, weil G.________, die zu diesem Zeitpunkt bereits wieder abgereist war, aus Versehen ihre Schuhe eingepackt habe (pag. 699 f. Z. 41 ff.).