dürfte. Aus dem Umstand, dass der Prozess, der schliesslich zur Anzeige führte, rund eineinhalb Jahre dauerte, vermag der Beschuldigte – anders als er meint – nichts zu seinen Gunsten abzuleiten. Gleiches gilt für die Tatsache, dass die Privatklägerin dem Beschuldigten nach dem fraglichen Wochenende einen Dankesbrief für das Wochenende geschickt hatte. Zwar mag dies erstaunen. Die Privatklägerin konnte aber nachvollziehbar erklären, warum sie dies getan hatte, nämlich, weil sie korrekt habe sein wollen und nicht gewollt habe, dass ihr Vorgesetzter, F.________, schlecht über sie denke (pag. 39).