Es ist nachvollziehbar, dass sie aufgrund des gesamten sozialen Gefüges, in dem sich der Vorfall abgespielt haben soll, aufgrund ihrer beruflichen Situation sowie ihrer Schamgefühle nicht sofort Anzeige erstattet hatte. Ebenso plausibel und nachvollziehbar ist nach Ansicht der Kammer, dass der Artikel, in welchem der Beschuldigte sich abfällig über Opfer von sexuellen Übergriffen geäussert hatte, die Privatklägerin nach Jahren des Verdrängens doch noch zur Anzeige bewog. Dies gilt umso mehr, als in der heutigen Zeit ein anderes gesellschaftliches Bewusstsein hinsichtlich der Problematik sexueller Übergriffe vorhanden ist, als dies noch zum Zeitpunkt des Vorfalls der Fall gewesen sein