Sie habe gefragt, ob er schöne Briefe schreibe, da habe er ja gesagt und habe sie geschrieben. Er hätte nie gedacht, dass diese jemals gebraucht würden, um eine Anschuldigung zu stützen oder etwas, das er nie machen würde. Er habe die Briefe aber geschrieben und auch eine Kolumne darüber verfasst. Auf Vorhalt, wonach er im Brief ein französisches Sprichwort («qui s’sexcuse, s’accuse») verwende und auf Frage, ob es etwas gebe, wofür er sich entschuldigen müsse, antwortete der Beschuldigte, ihm käme nichts in den Sinn. Die Briefe seien am ersten Abend geschrieben worden. Es sei nur ein Sprichwort, er könne sich nicht daran erinnern (pag. 708 f. Z. 42 ff.).