Er könne sich erinnern, dass die Privatklägerin immer noch gewitzelt und gefragt habe, ob es stimme, dass er schöne Liebesbriefe schreibe und er habe gesagt, er würde die besten Liebesbriefe schreiben. Vor Mitternacht sei er schlafen gegangen (pag. 707 Z. 22 ff.). Auf Vorhalt der in den Akten vorhandenen Briefe äusserte der Beschuldigte, er habe diese geschrieben, es sei seine Schrift. Er glaube, als die Privatklägerin ihn gefragt habe, ob er schöne Briefe schreibe, dass sie da nicht schon einen Plan im Hinterkopf gehabt habe. Sie habe gefragt, ob er schöne Briefe schreibe, da habe er ja gesagt und habe sie geschrieben.