___ Hotel gehabt. Sie seien früh ins Bett gegangen und am nächsten Tag hätten alle ausser F.________ früh das Haus verlassen (pag. 360 Z. 16 ff.). An das erste Abendessen könne er sich erinnern, weil er dort die Personen kennengelernt habe. An das zweite Abendessen könne er sich nicht genauer erinnern. Sie hätten Drinks im K.________ Hotel gehabt. Er könne sich an eine Bemerkung von F.________ erinnern, dass alles wie in den 30-er oder 40-er Jahren sei, etwas "old fashion" (pag. 361 Z. 36 ff.). Im Weiteren hielt er auf Nachfrage daran fest, dass die Privatklägerin und I.________ einen Komplott geschmiedet hätten.