13 ff.). Dass sie einen bleibenden Eindruck auf ihn hinterlassen hätte, verneinte er (pag. 78 Z. 161). Vor der Vorinstanz deponierte der Beschuldigte am 5. Oktober 2023, er sei absolut nicht schuldig (pag. 360 Z. 13). Zum Ablauf des angeklagten Wochenendes meinte er, es sei schwierig, sich an alles zu erinnern. F.________ sei mit drei Damen angekommen. Sie seien zum Abendessen gegangen. Dann hätten sie zuhause noch mehr Drinks genommen. Am nächsten Tag seien sie Skifahren gegangen und hätten Mittagessen im N.________(Club) gehabt. Dann hätten sie ein frühes Abendessen im K.________ Hotel gehabt.