54 f. Z. 150 ff.). Schliesslich gab er als möglichen Grund für die Anschuldigungen der Privatklägerin an, er könne sich vorstellen, dass sie in einer seiner Kolumnen etwas gelesen habe, mit dem sie nicht einverstanden gewesen sei und ihr das nicht gefallen habe (pag. 55 f. Z. 214 ff.). Bei der Staatsanwaltschaft bestritt der Beschuldigte die Vorwürfe wiederum vehement. Es handle sich dabei um eine total falsche und wirklich schreckliche Anschuldigung. Es sei ein Komplott mit der Absicht, seine Karriere zu zerstören.