_ habe ihm diese Dame ins Haus gebracht; er habe insgesamt drei Damen mitgebracht, welche er, der Beschuldigte, zuvor noch nie getroffen habe. Seither habe er die Privatklägerin nie mehr gesehen, nie von ihr gehört und nie Kontakt zu ihr gehabt (pag. 52 Z. 52 ff.) – mit Ausnahme vielleicht von einer Party in T.________, wo er sie von weitem gesehen habe (pag. 53 Z. 73 ff.). Es habe keinen Streit oder irgendetwas gegeben, sie sei eine angenehme Person gewesen, aber er habe keinen Grund gehabt, sie wiederzusehen (pag. 53 Z. 88 f.). Am ersten Abend seien seine Gäste spät angekommen. Sie seien zum Nachtessen nach Z.________ gegangen (pag.