50 ff.), am 20. Juli 2022 durch die Staatsanwaltschaft Oberland (pag. 73 ff.) sowie ebenfalls am 5. Oktober 2023 anlässlich der erst- und am 25. März 2025 an der oberinstanzlichen Verhandlung zur Sache befragt (pag. 358 ff. und pag. 706 ff.). Zusammengefasst gab er anlässlich seiner ersten Einvernahme zu Protokoll, er habe die Person, welche ihn zur Anklage gebracht habe, im Februar oder März [2009] getroffen. Er habe diese Frau nie angerührt und verneine ganz vehement die Vorwürfe, welche gegen ihn vorgebracht würden. Ein Herr F.________ habe ihm diese Dame ins Haus gebracht;