Sie habe ihm alles erzählt und sei sehr aufgebracht gewesen. Als sie sich an diesem Abend zuhause ausgezogen habe, habe sie Prellungen vom Knie bis zum Schambein gehabt. So gross wie Fäuste, blau und grün und ebenfalls an den Innenseiten ihrer Oberschenkel. Sie habe damals davon ein Foto gemacht und habe dieses an I.________ gesandt. Dieser sei bestürzt und empört gewesen und habe gesagt, dass sie zur Polizei gehen müsse (pag. 34). Am 20. Juli 2022 wiederholte die Privatklägerin bei der Staatsanwaltschaft in einer freien Schilderung im Wesentlichen ihre Aussagen zum Kerngeschehen (pag. 60 Z. 68 ff.).