10.2 Subjektive Beweismittel 10.2.1 Aussagen der Privatklägerin Sowohl die Privatklägerin als auch der Beschuldigte wurden im Verfahren insgesamt vier Mal zu Protokoll einvernommen. Die erste Einvernahme der Privatklägerin erfolgte am 1. Februar 2019 bei der ________ (Polizei) in T.________ (pag. 30 ff.). Weitere Einvernahmen fanden am 20. Juli 2022 bei der Staatsanwaltschaft Oberland (pag. 58 ff.), am 5. Oktober 2023 anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung sowie am 25. März 2025 im Rahmen der oberinstanzlichen Verhandlung statt (pag. 367 ff. und pag. 698 ff.).