727 ff.). Die Privatklägerin reichte ihrerseits an der oberinstanzlichen Verhandlung zwei öffentliche Kolumnen des Beschuldigten mit dem Titel «________» und «________» vom 16. bzw. 21. Dezember 2023 ein (pag. 718 ff.). Es wird darauf verzichtet, den Inhalt der (neu) eingereichten Beweismittel an dieser Stelle wiederzugeben; sofern von Relevanz, wird darauf direkt im Rahmen der konkreten Würdigung eingegangen. 10.2 Subjektive Beweismittel 10.2.1 Aussagen der Privatklägerin Sowohl die Privatklägerin als auch der Beschuldigte wurden im Verfahren insgesamt vier Mal zu Protokoll einvernommen.