9 U.________ erschienen Artikel mit dem Titel «________» vom 7. Januar 2018, angeblich verfasst durch die Privatklägerin zusammen mit R.________, ein (pag. 424 f. und pag. 431 ff.). Oberinstanzlich wurden seitens der Verteidigung sodann ein Artikel aus dem Magazin «H.________» mit dem Titel «________» vom 20. März 2020 sowie eine Kolumne des Beschuldigten von Oktober 2017 zu den Akten gereicht (pag. 724 ff. und pag. 727 ff.).