die Gruppe. Der Beschuldigte und seine übrigen Gäste gingen am Samstag zum Mittagessen in den "N.________ (Club)" und am Abend ins Hotel K.________. Am Morgen nach der zweiten Nacht reiste auch die Privatklägerin ab. Abgesehen von diesem Rahmengeschehen wird der Anklagevorwurf, insbesondere das Stattfinden eines sexuellen Übergriffs, vom Beschuldigten bestritten.