8. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass der damalige Chef der Privatklägerin und zugleich ein Freund des Beschuldigten, F.________, am Wochenende Ende Januar/Anfang Februar 2009 von diesem nach L.________ in das Chalet "M.________" eingeladen worden war. Er brachte nebst der Privatklägerin zwei weitere Frauen, seine Assistentin E.________ und eine gewisse "G.________", mit. Der Beschuldigte und die Privatklägerin kannten sich vorher nicht näher. Nachdem die Gäste am späteren Freitagabend angekommen waren, ging die Gruppe zum Abendessen in ein Restaurant. Nach der ersten Nacht verliess G.________ die Gruppe.