Er habe versucht sie zu küssen, sie habe ihm aber gesagt, er solle das sein lassen und habe ihn gebeten zu gehen. Er habe weiter versucht, sie zu küssen und habe sie mit aller Kraft an den Schultern auf das Bett gedrückt, was ihm schliesslich auch gelungen sei. Er habe versucht, seine Beine zwischen ihre Beine zu drücken. Sie habe weiterhin versucht, ihn wegzustossen, aber er habe mit seinen Knien auf ihren Oberschenkeln gekniet, mit seinem Unterarm auf ihre Brust gedrückt und sie mit einer Hand am Hals festgehalten. Mit der anderen Hand habe er sie an der Hüfte festgehalten. Die Privatklägerin habe ihm gesagt, er solle von ihr ablassen.