6 Wohnzimmer seines Chalets verweilt, wo sie alkoholische Getränke konsumiert hätten. Später habe sich die Privatklägerin in das ihr zugewiesene Gästezimmer zurückgezogen und sich ins Bett gelegt. Irgendwann nach Mitternacht sei der Beschuldigte in ihr Zimmer gekommen. Sie habe sich im Bett aufgesetzt. Er habe die Tür hinter sich zugezogen und sich neben sie aufs Bett gesetzt, ohne etwas zu sagen. Er habe versucht sie zu küssen, sie habe ihm aber gesagt, er solle das sein lassen und habe ihn gebeten zu gehen.