5 Die Generalstaatsanwaltschaft stellte ihrerseits folgende Anträge (pag. 742, Hervorhebungen im Original): A.________ sei schuldig zu erklären der versuchten Vergewaltigung, begangen an einem Wochenende Ende Januar/Anfang Februar 2009 zum Nachteil von C.________, und er sei in Anwendung der einschlägigen Gesetzesartikel zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren;