2. Es sei das Urteil vom 5. Oktober 2023 des Regionalgerichts Oberland vollumfänglich aufzuheben und die Sache an die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, zurückzuweisen. 3. Eventualiter sei das Urteil vom 5. Oktober 2023 des Regionalgerichts Oberland aufzuheben und die Sache an das Regionalgericht Oberland zur Durchführung einer neuen Hauptverhandlung und zur Fällung eines neuen Urteils durch eine neue Gerichtsbesetzung zurückzuweisen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Staatskasse.