Das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht, nachfolgend Vorinstanz) erklärte den Beschuldigten und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 5. Oktober 2023 der versuchten Vergewaltigung, begangen an einem Wochenende Ende Januar/anfangs Februar 2009 zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin C.________ (nachfolgend Privatklägerin), schuldig. In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen verurteilte sie den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von zwei Jahren, zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von