14. Theoretische Ausführungen zur Strafzumessung / Strafart / Strafrahmen Die theoretischen Ausführungen der Vorinstanz zu den allgemeinen Grundlagen der Strafzumessung und zum Umgang mit den Richtlinien des Verbands Bernische Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS-Richtlinien) sowie ihre Erwägungen zur Strafart und zum Strafrahmen im vorliegenden Fall (Busse bis CHF 10'000.00) sind zutreffend; darauf kann integral verwiesen werden (S. 23 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 177 f.). Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass das Berufungsgericht im Rahmen von Art.