13. Subsumtion Der Beschuldigte 1 lenkte am Abend des 25. Juni 2021 auf der H.________ (Strasse) in E.________ den Subaru, dessen beide hinteren Reifen und vorderer linker Reifen nicht auf der ganzen Lauffläche 1.6 mm tiefe Profilrillen aufwiesen. Die Beschuldigte 2 war im fraglichen Zeitpunkt Halterin dieses Subarus und sass auf dem Beifahrersitz. Der Beschuldigte 1 führte damit ein nicht den Vorschriften entsprechendes Fahrzeug und die Beschuldigte 2 duldete als Halterin, dass ihr Lebenspartner resp. der Beschuldigte 1 ein nicht den Vorschriften entsprechendes Fahrzeug braucht.