2021 E. 4.3.1, 6B_299/2020 vom 13. November 2020 E. 2.3.3, 6B_453/2011 vom 20. Dezember 2011 E. 1.6). Die Argumentation der Vorinstanz, die Beschuldigten hätten ihre Aussagen ganz einfach durch Mitbringen und Überprüfung der Reifen belegen bzw. die Vorwürfe widerlegen können (S. 12 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 166), stellt unter diesen Umständen keine Rechtsverletzung dar.