10 Sie hätten schon darüber diskutiert. Er selbst zeige es den Leuten jeweils noch, aber was dabei genau geredet worden sei, wisse er nicht mehr (zum Ganzen pag. 61 Z. 44 ff.). Schliesslich wies G.________ darauf hin, dass jeweils wirklich nur Anzeige gemacht werde, wenn der Fall klar sei, resp. – bezogen auf den vorliegenden Fall – die Reifen klar abgefahren seien (pag. 62 Z. 41 f.). Gesamthaft ist damit festzuhalten, dass auch G.________ nachvollziehbar, widerspruchsfrei und erlebnisbasiert beschrieb, wie die Kontrolle aus seiner Sicht ablief.