Das Gesetz schreibe aber vor, dass die Mindestprofiltiefe auf der ganzen Lauffläche gegeben sein müsse. Dies habe glaublich zu Diskussionen geführt und aus diesem Grund – wie auch aufgrund seiner erhöhten Fachkenntnisse – habe sie ihren Kollegen G.________ hinzugerufen (zum Ganzen pag. 57 Z. 2 ff.). Auf Frage nach der Messart erklärte F.________, sie hätten die Profiltiefe mit einem Messgerät, welches sie in ihren Fahrzeugen mitführen würden und «genau für das» gedacht sei, gemessen (pag. 57 Z. 10 f.). Das Gerät sehe aus wie eine Schieblehre (pag. 57 Z. 21 f.). Den Fachbegriff dieses Messgeräts konnte F.________ nicht nennen (vgl. pag.