7 menten, die protokollarisch festgehalten seien, basieren müsse. «Kurzum» hätten eine Messung erfolgen und ihr Ergebnis protokolliert werden müssen (zum Ganzen pag. 262). Das vorliegend eingesetzte Messmittel sei für anspruchsvollere Messungen schlicht das falsche Mittel – ein Polizist, der es einsetze, gleiche einem Neurochirurgen, welcher zur Heckenschere greife –, weshalb die Ausführungen der Vorinstanz, die aus den Aussagen der Polizisten resp. Zeugen die Korrektheit der durchgeführten Messungen folgern, schlicht unzutreffend seien (pag.