6. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Das Rahmengeschehen ist weitgehend unbestritten. Die Beschuldigten wurden am Abend des 25. Juni 2021 in E.________ im Rahmen einer Verkehrskontrolle mit dem Subaru Impreza, Kontrollschild BE ________ (nachfolgend: Subaru), angehalten. Der Beschuldigte 1 war der Lenker des Subarus und wies sich korrekt mit dem Führerausweis aus. Seine Lebenspartnerin, die Beschuldigte 2, ist die Halterin des fraglichen Fahrzeugs und sass auf dem Beifahrersitz.