5 Der Beschuldigte führte einen Personenwagen (Subaru Impreza), bei welchem die Profiltiefe an den beiden hinteren [Reifen] sowie am Reifen vorne links ungenügend war. Sie wiesen nicht die vorgeschriebenen 1.6 mm Mindest-Profiltiefe aus. Die Reifen waren bis unter den TWI (Tread Wear Indicator/Abnutzungs-Indikator) abgefahren.