5. Anklagesachverhalt bzw. Vorwürfe gemäss den Strafbefehlen Dem Beschuldigten 1 wird mit Strafbefehl EO 21 8032 vom 12. November 2021, welcher vorliegend als Anklageschrift gilt (Art. 356 Abs. 1 StPO), vorgeworfen, am 25. Juni 2021 in E.________ ein nicht den Vorschriften entsprechendes Fahrzeug geführt zu haben. Der relevante Sachverhalt wird im Strafbefehl wie folgt umschrieben (pag. 3):