3 [pag. 261 ff.]) die Berufungsbegründungen ein, wobei Fürsprecher D.________ vier Urkunden beilegte. Mit Verfügung vom 24. Juni 2024 wies die Verfahrensleitung die durch Fürsprecher D.________ für die Beschuldigte 2 eingereichten Unterlagen aus den Akten und den implizit gestellten Beweisergänzungsantrag, die Urkunden seien zu den Akten zu erkennen, begründet ab.