2. Zu den auf ihn entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren des Strafbefehls von CHF 150.00, Kosten des staatsanwaltlichen Einspracheverfahrens von CHF 100.00, ½ der Gebühren des Gerichts inkl. schriftliche Begründung (CHF 1’800.00) und ½ der Auslagen des Gerichts (CHF 20.00), insgesamt bestimmt auf CHF 2'070.00. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 400.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1'670.00. III. WEITERE VERFÜGUNGEN [Eröffnungs- und Mitteilungsformel]