1. A.________ hat dem Kanton Bern die seinem amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt B.________, für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von CHF 21'363.15 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: