Auch diese Kostennote erscheint leicht überhöht. Für die Berufungserklärung erachtet die Kammer einen Aufwand von 2 Stunden gerechtfertigt, was einer Kürzung um 0,75 Stunden entspricht. Auch der Aufwand für die Vorbesprechung der Verhandlung ist um 1 Stunde auf 1,5 Stunden zu kürzen, zumal zuvor bereits weitere Besprechungen mit der Klientin stattgefunden haben. Die Verhandlungs- und Urteilseröffnungsdauer ist auf die effektive Dauer von insgesamt 7 Stunden zu kürzen; die Nachbesprechungsdauer um 0,5 Stunden. Ausserdem gelangt der Stundenansatz von CHF 200.00 statt der geltend gemachten CHF 250.00 zur Anwendung.