Ebenfalls ist die in der Kostennote auf eine Dauer von 8 Stunden geschätzte Berufungsverhandlung auf deren effektive Dauer von 6 Stunden anzupassen (inkl. Urteilseröffnung 7 Stunden). Betreffend die Nachbesprechung und die Abschlussarbeiten erscheint eine Kürzung um 0,5 Stunden angezeigt. Insgesamt ergibt sich damit eine Kürzung im Umfang von 18,5 Stunden. Die geltend gemachten Auslagen, der Reisezuschlag und die MWST geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ für das oberinstanzliche Verfahren wird somit auf CHF 7'919.10 festgesetzt.