die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung würden im Moment nicht von ihr getragen. Aus der Forschung sei aber bekannt, dass Übergriffe nicht nur psychische Folgen nach sich ziehen, sondern auch das Risiko für spätere körperliche Erkrankungen erhöhen würden. Kinder und Jugendliche zeigten oft Jahre später Auffälligkeiten und litten an psychischen und psychosomatischen Erkrankungen. Die Chance, dass die Straf- und Zivilklägerin auch später aufgrund der Übergriffe auf ärztliche bzw. therapeutische Unterstützung angewiesen bleibe, sei gross.