27. Schadenersatz Betreffend Schadenersatz stellt die Straf- und Zivilklägerin den Antrag, die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen werde ausdrücklich vorbehalten, die diesbezügliche Zivilklage sei auf den Zivilweg zu weisen. Zur Begründung verwies ihre Rechtsvertreterin ebenfalls auf ihre Eingabe vom 26. Januar 2023. Sie erklärte, aktuell habe die Straf- und Zivilklägerin keine offenen Kosten; die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung würden im Moment nicht von ihr getragen.