schützten Rahmen der Familie stattfanden, das damalige Alter der Straf- und Zivilklägerin und das bestehende Abhängigkeitsverhältnis zum Beschuldigten sowie die schweren, bis heute anhaltenden Folgen für die Straf- und Zivilklägerin (posttraumatische Belastungsstörung mit entsprechenden Symptomen und Therapiebedarf; kann, seit sie 13½- jährig ist, nicht mehr am täglichen Familienleben teilnehmen usw.). Die Kammer geht vorliegend mit Blick auf Vergleichsfälle von einer Basisgenugtuung von CHF 5'000.00 aus, wobei eine individuelle Erhöhung um CHF 2'000.00 auf CHF 7'000.00 geboten erscheint.