Gemäss eigenen Angaben des Beschuldigten bestehen aus der Coronazeit noch Schulden im Umfang von CHF 25'000.00; ansonsten scheinen die Einkünfte für die Deckung der Aufwände der Familie und des Geschäfts gerade auszureichen (vgl. pag. 901). Aufgrund seiner Tätigkeit im R.________ (Geschäftsbereich) hat er gemäss eigenen Angaben viele Kollegen bzw. Freunde unterschiedlicher Nationalitäten. Die spärliche Freizeit verbringe er jedoch hauptsächlich mit seiner Familie (vgl. pag. 603 Z. 15 ff.). Der Beschuldigte ist nach eigenen Angaben gesund (vgl. pag.